Anklageschrift
22. April 2008
Die Erde bleibt eine Scheibe – was man in Österreich trotz freier
Meinungsäußerung und Demokratie besser nicht sagt!
Die Anklageschrift
Was lange dauert, wird bekanntlich gut. In diesem Fall ist die
jahrelange Entstehungsodyssee kein Zeichen für hohe Qualität:
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber schlampig?
Man sollte wohl meinen, dass das Welser Landesgericht von Personen,
die sich sechs monatelang in ihrer Obhut befanden, zumindest die
persönlichen Daten wissen sollte. Aber selbst bei dieser
einfachsten Aufgabe schlich sich schon der böse Fehlerteufel
mehrmals ein. Der Verfasser der Anklageschrift war wohl gedanklich
schon im wohlverdienten (?) Weihnachtsurlaub, als er Ende Dezember
sein Werk fertig stellte, denn es strotzt gerade nur so von
Schlampigkeitsfehlern. Würde ein Maturant bei seiner Prüfung so
ungenau arbeiten, könnte er sich seine Matura wohl aufzeichnen.
Dass die Staatsanwaltschaft entlastendem Material einen ebenso
großen Raum einräumt wie der belastenden Substanz, war ohnedies
nicht zu erwarten. Dies wäre nach den einseitigen Ermittlungen der
österreichischen „Staatssicherheit“ (bitte nicht mit STASI
abkürzen) ja auch kaum möglich gewesen.
Dass der Inhalt der Anklageschrift eher an ein Märchen aus 1001
Nacht, mit kommunistischer DÖW-Prägung, als an ein amtliches
Dokument erinnert, ist nicht verwunderlich, denn mit der reinen
Wahrheit könnte die Staatsanwaltschaft zwar auch Bände füllen, für
ein Verfahren wegen einem Verbrechen nach dem Verbotsgesetz würde
dies jedoch lange nicht reichen. Noch ein Problem haben die Welser
Juristen und ihre, nach medialer Aufmerksamkeit haschenden Freunde:
die Strafregisterkarten aller fünf Beschuldigten sind gähnend leer!
Und auch bei den zahlreichen Haus-, Kfz- und Personendurchsuchungen
wurde außer niedergeschriebener Gedanken nichts gefunden, weder
Drogen, noch Waffen, Hakenkreuze oder sonstiges. Wie würde es da
wohl aussehen, würde die politische Polizei eine durchschnittliche
Hauptschulklasse oder gar die Parteijugend der Grünen oder der
Roten ähnlich stark terrorisieren?
Der absurde Vorwurf
Den vier jungen beschuldigten Oberösterreichern und ihrem
Menschenrechtsverteidiger wird vorgeworfen, sie hätten eine
Nachfolgeorganisation der Hitlerjugend gründen wollen mit dem
Fernziel die verfassungsmäßige Struktur der Rep. Österreich und
seiner Gesellschaft zu beseitigen, und durch eine Volksgemeinschaft
zu ersetzen.
Die noch absurdere Begründung
Begründet wird dieser völlig aus der Luft gegriffene Tatverdacht
mit den lächerlichsten Behauptungen. So phantasiert die
Staatsanwaltschaft Wels allen Ernstes, dass folgende Punkte typisch
nationalsozialistisch seien und somit klar sei, dass der
Tatverdacht die Hitlerjugend neu/wieder zu gründen, gegeben sei:
Das Volk steht über dem Staat- ist oberstes Gebot aller politischen
Maßnahmen.
Bedarfsorientierte statt gewinnorientierte Produktion.
Sicherung der Ernährung aus eigenem Boden.
Forderung nach Zuwanderungsstopp.
Kampf gegen Verfälschung der Geschichte.
Heimatrecht ist Menschenrecht – Nein zum Türkensturm.
Wehrdienst ist Ehrdienst am Volk - Kein Einsatz unserer Soldaten
für fremde Interessen.
Forderung nach Disziplin bei Demonstrationen und anderen
Veranstaltungen.
Die angeklagten, heimattreuen Aktivisten verkündeten stets in
redlicher Absicht: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ und forderten
die „Abschaffung von Zins und Zinses-Zins“. Dazu meint die Welser
Staatsanwaltschaft: dies seien die „beiden zentralen Forderungen ,
die letztlich im Rassenwahn und dem Holocaust ihre ‘Vollendung’
fand(en).“ (Seite 22, der Anklageschrift)
Aber auch wer den Menschen als Teil der Natur sieht und wie Darwin
die Evolution nicht leugnet, stößt den selbst ernannten (Anti-
)Faschisten und Innen sauer auf und gerät somit ins Visier
„pflichtbewusster“ Staatsanwälte.
Sind diese Forderungen wirklich nationalsozialistisch und somit der
Beleg für „eine Gründung der Hitlerjugend“?
Oder soll bald ein Schauprozess stattfinden, der die Existenz von
fünf anständigen Landsleuten in ihren Grundfesten erschüttert und
ein Exempel statuiert. Ein Exempel, welches zeigt, dass allen
besorgten, aufmüpfigen Österreichern ihre demokratischen Rechte
ohne weiteres geraubt werden können. Wenn sie eine, vom
geheuchelten politischen „Meanstream“ abweichende Meinung laut
verkünden und unbestechlich für ihre gewaltfreien und
zukunftsweisenden Ideen eintreten?
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!
Wir wissen jedoch jetzt schon:
Niemals haben sich die Beschuldigten für verbrecherische Ziele oder
Maßnahmen des NS-Staates wie die Judenverfolgung, Verfolgung
politisch Andersdenkender, Konzentrationslager, Diktatur,
Totalitarismus oder dergleichen eingesetzt oder solches Gedankengut
verbreitet. Sie schauten nicht in die Vergangenheit, so wie der
Staatsanwalt, der weit über 60 Jahre zurück sieht, um überhaupt
einen vermeintlichen Grund für eine Anklage zu finden. Nein, die
vier heimattreuen Aktivisten bemühten sich ausschließlich, um ein
auch in Zukunft lebenswertes Österreich und Europa.
Sollen sie dafür zwischen 10 Jahre und lebenslang in den
Gesinnungskerker gesperrt werden, wie es Staatsanwaltschaft und die
Feinde eines freien Europas verlangen?
Nein! Wir fordern mit Nachdruck: geben Sie Gedankenfreiheit!
