3. Verhandlungstag, Fr, 18.Juli 08

18. Juli 2008

Ein persönlicher Erlebnisbericht aus Wels, Oberösterreich vom großen www.patrioten-prozess.net (eröffnet zum Zweck, eine brutale Gesinnungshaft nach dem „NS-Verbotsgesetz“ zu begründen)

 

8:45 Fortsetzung der Einvernahme von Stefan M.

Es beginnt lehrreich:
Die Kornblume, blau als Sinnbild von Treue und Hoffnung, schon 1848 
ein Symbol im Freiheitskampf, also schon 70 Jahre vor der NSDAP von national-freiheitlichen Demokraten verwendet - und 1980 begann die kommunistische Hetzpropaganda: “Ein Symbol der illegalen Nazi’” - und das wurde von Medien und Politikern aufgegriffen, es folgten Anzeigen …

 

Der unbefangene Zuhörer findet die Frage ziemlich läppisch, ob eine symbolische Blume im BfJ-Heft etwa eine Kornblume darstellt, und ob so etwas in Österreich etwa verboten ist, doch der Staatsanwalt klärt weiterhin langwierig und langweilig in seiner Befragung eine Unmenge an “wichtigen” Details ab.

Und immer wieder bezieht er sich nicht auf das, was tatsächlich geschehen ist, sondern auf irgendwelche private Notizen aus der beschlagnahmten Zettel- und Datenflut.

Und überdies war von all diesen Nichtigkeiten vieles für den Staatsanwalt eher kontraproduktiv: durch die ausgiebigen, klaren und gekonnten Erläuterungen des Angeklagten wirkte alles eher entlastend als belastend und zeigte, dass nichts Handfestes, keine echte Straftat vorliegt.


10:30 Aussage von Markus K. :
Es gibt eine kurze geschlossene Darstellung, ansonsten macht er keine Aussage und verweigert die Fragebeantwortung (man möchte fast sagen: “recht hat er!”)

11:00 Einvernahme von Schaffi / Michael:
Er gibt einen kurzen Lebenslauf und dankt seinen Eltern und Freunden, die zu ihm halten trotz einer üblen Schmutzkübel-Kampange in den Medien, wo sie immer nur als Nazi und Verbrecher bezeichnet werden.

Es war erschütternd zu hören, unter welchen Bedingungen er sechs Monate lang weggesperrt war: Gesinnungshäftlinge gemeinsam mit Schwerverbrechern; die ersten vier Monate in Zermürbungshaft: täglich 22 Stunden allein in der Zelle, ohne Arbeitserlaubnis, und auch ohne Anklageschrift.

Als der Großvater starb, wurde das Ansuchen um Teilnahme am Begräbnis nicht einmal beantwortet.

Nach vier Monaten wird das Ansuchen um Haftentlassung abgelehnt, denn: “Der Angeklagte ist ungebrochen!”

 

Nun, die Sprache ist ja oft verräterisch:

Man will nicht offen und ehrlich ermitteln, was Sache ist - im Gegenteil: Die Beschuldigung steht fest, man braucht nur noch Angeklagte, die alles zugeben und unterschreiben, und dazu muss man sie erst “brechen” (Was denn? Ihren freien Willen? Ihr Selbstwertgefühl? Ihren aufrechten Charakter?)

 

Im Zuge der Einvernahme kam es zu einem lautstarken Wortwechsel, in dem der Staatsanwalt als Lügner bezeichnet wurde. Das verlief so:

 

Der Ankläger warf Michael vor, dass sich auf seinem Rechner NS-belastendes Material befunden hätte. Michael bestritt das entschieden. Daraufhin zitierte der Staatsanwalt eine Auswertung des Datenforensikers aus seinen Akten, hielt sie herausfordernd hoch und protzte: hier ist der Beweis!

Michael sprang auf, konnte einen Blick in die Akten werfen und bemerkte, dass der Staatsanwalt mit falschen Quellenangaben arbeitete. Entsetzt rief er: So eine Gemeinheit! Dann wendete er sich zu den Geschworenen und rief erregt: Hier geht es um lebenslang und der Staatsanwalt lügt!

 

Etwas peinlich für den Ankläger, so ertappt zu werden; er zeigte aber keine Emotion (es ist ja auch nicht seine Haut, die hier zu Markte getragen wird) und ging ungerührt zum nächsten Punkt über. Auch Richterin und Verteidigung klärten nur kurz den Sachverhalt ab, gingen aber nicht weiter darauf ein.

13:30 Aussage von Horst / Dr. Horst L.
Souverän und umfassend entkräftete er alle Anklagepunkte und gab einen eindrucksvollen Überblick über sein Leben und Wirken. Seine Entscheidung, neben seiner Berufstätigkeit auch jungen Aktivisten rechtsberatend kostenlos zur Seite zu stehen, beruht auf einer Begebenheit vor fast 20 Jahren:

Damals wurden in Wien etliche Jugendliche wegen NS-Betätigung verhaftet. Im Fernsehen zeigte ein hoher Beamter Hakenkreuzflaggen und verschiedene Waffen dieser „illegalen NS-Gruppe.“ Er selber hatte einen der Verhafteten gut gekannt und konnte das nicht glauben - wie sich später herausstellte, zu Recht! Es war alles manipuliert, nichts stammte von den Jugendlichen, und das Gerichtsverfahren endete mit einem Freispruch!

Es war für ihn ein Schock, zu erkennen, dass es auch im heutigen demokratischen Österreich vorkommen kann, dass staatliche Behörden so vorgehen, wie man es nur in üblen Diktaturen erwartet. Damals hat er sich entschlossen, Menschenrechtsberatung zu machen und dazu steht er auch heute noch, auch wenn er jetzt selber auf der Anklagebank sitzt.

16:00 Schluss für heute, Fortsetzung Mitte August

 

NS1: Leider musste ich im Kurzbericht vieles Interessante weglassen - vielleicht ein andermal mehr


NS2: (Info an Stasi) NS heißt hier Nachsatz (statt lateinisch PS / Postskript - und
nicht das, was ihr denkt!)

 

Aktuelles zum Prozess | Kommentare | Trackback Zum Seitenbeginn springen

Kommentare sind geschlossen.