4. Verhandlungstag, Mo, 18.Aug. 08

24. August 2008

Ein persönlicher Erlebnisbericht aus Wels, Oberösterreich   

vom großen    www.patrioten-prozess.net                                                                                  (eröffnet zum Zweck, eine brutale Gesinnungshaft nach dem „NS-Verbotsgesetz” zu begründen)

9:00 Uhr  Heute war der Tag der Zeugen (z.T. von der Anklage, z.T. von der Verteidigung beantragt), und - um es gleich vorweg zu sagen - sie machten alle einen glaubwürdigen Eindruck und eine für die Angeklagten überwiegend positive Aussage.

Mit einer Ausnahme: Frau N.-Sch., die Brückenwirtin in St. Johann i.P. (Land Salzburg). Dort wurde im März 07 ein Saal für 80 Personen für eine Tagung reserviert. Bei der Vorbesichtigung hatte sie den Eindruck, es handle sich um ein landwirtschaftliches Seminar, beim Eintreffen der Gäste jedoch wirkten diese suspekt, sie hatte den Eindruck rechtsradikal („Kleidung gemischt: normal, Lack und Leder, Skinheads - alles dabei”); sie hätte sich aber durch ihr Aussehen und die Aussage „Das kann aber ein rauer Abgang werden” bedroht gefühlt und das Mittagessen geduldet. Nachher hätten alle ihr Haus verlassen.

Sie betonte zwar ausdrücklich, dass die Angeklagten (die die Veranstaltung geleitet und mit denen sie verhandelt hatte) korrekt aufgetreten waren und sie sich von ihnen nicht bedroht gefühlt habe, aber insgesamt entstand bei den Geschworenen wohl ein eher negatives Bild des BfJ.

Im Zuge der folgenden Befragung stellte sich alles aber etwas anders dar: Die Zeugin gab zu, dass eh schon etliche Polizeibeamte bei ihr im Büro saßen (Wie passt das zur Bedrohung?), und der betroffene Angeklagte (Michael/Schaffi) gab überhaupt eine andere Darstellung:

Die Wirtin hätte vor dem Essen nur geklagt, dass zu wenig Essen bestellt sei, ihr würden etliche Schweinebraten übrig bleiben, und er selber hätte extra noch bei seinen Kameraden für mehr Absatz gesorgt. Erst nach ausgiebigem Essen und Abkassieren seien sie von der Wirtin zum Verlassen aufgefordert worden mit der Begründung, sie könne sich als Vizebürgermeisterin des Ortes eine rechtsradikale Tagung nicht leisten.

Es war dies das einzige Mal, dass Angeklagte und Zeugen widersprüchliche Aussagen machten; im Allgemeinen glaubt man ja dem Zeugen mehr, aber in diesem Fall war am Ende einer ausgiebigen Befragung die Aussage der Angeklagten wesentlich glaubwürdiger (Ich glaube, die Geschworenen dachten auch alle so).

Zeuge 2:  Herr R. Wirt in Marchtrenk: Die Angeklagten sind bei ihm Stammgäste; normale Leute, keine Auffälligkeiten, allerdings: schon mehrmals Anrufe (angeblich von Zeitung) und Aufforderung / Druck, sein Lokal für Lichtbildvorträge nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Zeuge 3: Fr. Z., Polizeibeamtin: Sie hatte bei einer BfJ-Tagung den Auftrag zur Beobachtung, war in Zivil dort, keine strafbaren Handlungen (auch kein „Hitlergruß”), allerdings: „es wirkte etwas fanatisch”.

Nun, abgesehen davon, dass Fanatismus ja nicht strafbar ist (ein Glück für Millionen Fußballfans), es stellte sich auch im Zuge der Befragung heraus, dass der „Haupt-Fanatische” keiner der Angeklagten war, sondern der Gast-Redner R. (ein Marxist, Sozialdemokrat und ehemaliger Sekretär Bruno Kreiskys). Und das in der Rede öfters erwähnte und auf sie fanatisch wirkende „Linzer Parteiprogramm” war nicht vom BfJ, sondern 1928 von den Sozialdemokraten beschlossen worden.

Noch ein kleines Detail am Rande: Die Veranstaltung wurde schließlich wegen strafbarer Handlungen aufgelöst, eben deswegen war sie zur Observierung dort - aber vor der Auflösung wurde sie nicht kontaktiert. Man kann nur den Kopf schütteln: Wenn „die da oben” was verbieten wollen, dann tun sie es sowieso - was der kleine Polizeibeamte vor Ort ermittelt, ist da völlig wurscht.

Zeuge 4:  Zum Vorwurf der Anklage, im Welser Jahn-Turnverein wäre heimlich Kampf- und Wehrsport betrieben worden, kam Hr. Z., ein gemütlicher älterer Herr im Ruhestand. Er schilderte in launigen Worten, dass er auch bei dieser Gruppe gewesen sei („Jeder konnte mitmachen, es waren etliche jüngere, einige ältere, einige weibliche”), und dass dort nur das gemacht wurde, für was die Turnriege ausgeschrieben war: Faustball und Work-out (Gymnastik).

Zeuge 5: Die Fitnesstrainerin R., jung, schlank und sportlich. Sie bestätigte, dass zwei der Angeklagten in ihrem Club tatsächlich Kampfkunst-Seminare besucht hätten - so wie viele andere Kundschaften auch, etwas durchaus Empfehlenswertes zum Training von Geschicklichkeit, Körperbeherrschung, Selbstverteidigung …

Die Nachfragen des Staatsanwaltes wirkten echt läppisch (wie ja der ganze Prozess eine gewisse Irrealität hat - wenn in 300 Jahren mal wer die Akten liest, hat er wohl dasselbe Gefühl wie wir heute, wenn wir Berichte über Hexenprozesse vor 300 Jahren lesen. - Übrigens: Die Gerichtsakten von zahlreichen Hexenprozessen sind noch vorhanden!)

Frage:                                                                                                                                                   Wurden beim Training Stöcke oder Stäbe verwendet und warum/wozu? (Der Staatsanwalt war wohl noch nie in einem Fitness-Studio - ist eh gut, sonst müssten auf die Langhantel-Stäbe wohl noch Aufkleber rauf: „Achtung! Stäbe für Rechtsradikale verboten!”)

Dann die Frage, wie die Zimmerreservierung vor sich ging usw. usw.

Ach was, ich mag darüber nicht mehr schreiben. Wer es genauer wissen will, der soll sich die DVD des hervorragenden Filmes „Das Leben der Anderen” (BRD 2006) ausleihen und anschauen - der dortige Stasi-Mann hat zwar mehr persönliche Ausstrahlung und Charakter, aber das detailversessene Interesse am privaten Kleinkram des politisch missliebigen Staatsbürgers ist dasselbe.

13:15  Einvernahme der Angeklagten zur Sache; unter anderem:

Da war ein Interview mit einer nationalen BRD-Zeitung. Auf die Frage nach der zukünftigen Arbeit kam die Antwort des BfJ: Wir wollen…

        das System ärgern

        die Zecken zur Weißglut bringen

        die Spießer erschrecken

        die politisch korrekte Ruhe stören …

Deftige Formulierungen! Und der Staatsanwalt verbeißt sich darin; zu jedem Wort hat er eine Menge Fragen, aber so lange er auch fragt, er kriegt keine bösen verbotenen Antworten. Und immer wieder das Wort „deutsch”. Frage der Richterin:

Fühlen Sie sich mehr als Deutscher oder als Österreicher?

Antwort von Stefan: Ich denke genau so wie Günter Nenning, öst. Sozialdemokrat und langjähriger Vorsitzender der Journalisten-Gewerkschaft. Er gab auf diese Frage folgende Antwort: Ich finde es nicht gut, wenn wir uns immer darüber streiten, ob wir Deutsche oder Österreicher sind - wir sind: sowohl, als auch.

Mir scheint, der Staatsanwalt sah nun ein, dass er so nicht weiterkommt, und ist dann innerlich irgendwie explodiert, denn plötzlich stand er auf und feierlich folgte der große Paukenschlag:

14:15  Antrag zur Vorladung weiterer Zeugen, es folgen …… 23 Namen!! Es sind Personen aus dem Umfeld des BfJ, die alle die Gesinnung und Ideologie der Angeklagten bestätigen und bekräftigen können.

Antrag der Verteidigung: Vorladung ist abzulehnen, denn: Gesinnung ist in Österreich nicht strafbar, Zeugenaussagen hierzu sind nicht zulässig!

Die drei Richter ziehen sich zur Beratung zurück.

14:30  Der Antrag wir zugelassen, auch die Verteidigung beantragt einen Gesinnungs-Zeugen, die Richterin fragt im Zuschauerraum nach anwesenden Zeugen - drei sind da, aber lehnen eine sofortige Aussage ab.

15:00  Schluss - Es folgen einige persönliche Anmerkungen, die mir WICHTIG sind.

a) Das bisherige Verfahren legt einen Freispruch nahe - ich glaube, dass man die GEFAHR EINER VERURTEILUNG UNTERSCHÄTZT!

b) Ich glaube, der Staatsanwalt hat seinen Plan B wohl schon länger vorausgeplant: Er braucht jetzt etwas Zeit, um den guten Eindruck der Angeklagten bei den Geschworenen etwas verblassen zu lassen, und der braucht viele neue Zeugen, vorwiegend junge Männer, nicht so wortgewaltig wie die Angeklagten, die er rhetorisch aufs Glatteis führen kann, vielleicht auch ein paar Kahlköpfige oder Tätowierte, jedenfalls Leute, die bei den Geschworenen nicht so gut ankommen.

c) Noch etwas: Die Angeklagten haben bisher einen recht guten Eindruck hinterlassen. Aber man sollte noch deutlicher machen, dass mancher sogenannte „Fanatismus” erst durch die ungerechte Verfolgung provoziert wurde: Tagungsverbot, Info-Verbot, Demo-Verbot, Zahlungsaufforderung € 7000.-  … sogar ein Info-Stand zu dieser Gerichtsverhandlung wurde verboten!

Die Entscheidungsträger wussten, dass die Verbote ungerecht waren und vor Gericht nicht halten würden; sie wussten aber auch, dass die jungen Leute nicht das Geld und nicht die Zeit hatten, um gegen jedes Verbot gerichtlich zu klagen. Natürlich wussten auch die Polizei-Juristen, dass die 7000€- Rechnung unkorrekt war - trotzdem wurde sie verschickt.

Das wurde zwar alles schon erwähnt - ich bin aber nicht sicher, ob es bei den Geschworenen auch so richtig angekommen ist.

Nächste Verhandlungstermine:

16., 17., 29., 30. Sept. und 1. Okt.,  jeweils um 8:30.

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