- 8:0 für das volkstreue Österreich

8. November 2008

Öffentliche Erklärung der Angeklagten zum Freispruch im Welser
VerbotsG-Prozess

Die Botschaft des Urteils lautet: Nicht jede volkstreue, nationale
Betätigung ist NS-Wiederbetätigung und somit strafbar

Wels, am 07.11.2008

Am Mittwoch, den 05. November 2008, haben wir um 21 Uhr mit großer
Genugtuung und Erleichterung unsere Freisprüche am Landesgericht Wels
vernommen. Der Staatsanwalt warf uns in der Anklage vor eine Verbindung
gegründet zu haben, deren Zweck es ist, durch dauerhafte
nationalsozialistische Betätigung die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit
der Republik Österreich zu untergraben, indem wir eine Nachfolgeorganisation
der Hitler-Jugend gegründet hätten und uns dauerhaft rassisch-völkisch
betätigt hätten.

Von Anfang an wies die Verteidigung darauf hin, dass die ganzen Vorwürfe
haltlos sind und es sich hier um einen skandalösen, politischen
Verfolgungsprozess handelt. Ein politischer Schauprozess, wo unliebsame
Gegner mundtot gemacht und mit der vollen Gewalt des Staates aus dem Verkehr
gezogen werden sollen.

Der Strafakt, der heute mehr als zwanzig Bände dick ist, beginnt mit einer
Strafanzeige wegen „Verhetzung und Verbotsgesetzüberschreitung“ des Grünen
„Menschenrechtssprechers“ Gunther Trübswasser. Der oberösterreichische
Verfassungsschutz agierte durch den politischen Druck, der von diesen
Kreisen ausging und schoss dabei maßlos über das Ziel hinaus um am Ende
völlig abgehoben von jeder Realität Forderungen wie „Gemeinnutz vor
Eigennutz“ oder „Heimreise statt Einreise“ als „nationalsozialistische“
Verbrechen anzuzeigen. Es ist nicht im Geringsten verwunderlich, dass jene
besessenen Antifaschisten, welche diesen Prozess durch Stimmungsmache und
politischen Druck herbeiführten, nun lauthals schreien und das einstimmige
Urteil des Geschworenengerichtes nicht anerkennen. Die Forderung nach
Aufhebung eines klaren Urteilsspruches eines österreichischen Gerichtes, nur
weil das Ergebnis nicht genehm ist, zeigt deren ambivalentes Verhältnis zum
Rechtsstaat, den sie gerne missbrauchen würden um ihren Gesinnungsterror
durchzusetzen.

Die Verteidigung konnte im Zuge des Beweisverfahrens die Nachweise liefern,
dass sämtliche Aktivitäten

a) keine verbrecherische, nationalsozialistische Betätigung darstellen und
dadurch
b) die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Republik nicht untergraben
werden konnte.

Trotz politischen Drucks und Stimmungsmache aus den Medien, trotz offen
antifaschistisch auftretender Verfassungsschutz-Beamten (wie exemplarisch
der mutmaßlich unter Verfolgungswahn leidende Uwe Sailer) und trotz eines
verbissen an seinen Thesen festhaltenden Staatsanwaltes (der sämtliche
Beweise der Verteidigung schlicht ignorierte) urteilten die Damen und Herren
Geschworenen besonnen und richtig – zugleich mutig und gerecht. Die vier
jungen Angeklagten, wovon Hönig, Magnet, Scharfmüller letztes Jahr 6 Monate
in Untersuchungshaft zubringen mussten, wurden einstimmig mit 8:0 Stimmen
freigesprochen. Auch der Menschenrechtsverteidiger, welcher absurderweise
für rechtsberatende Tätigkeit mit auf die Anklagebank gezerrt wurde, wurde
klar freigesprochen.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei den Damen und Herren Geschworenen
bedanken, welche mit diesem Urteil Gerechtigkeit und Meinungsfreiheit zum
Durchbruch verholfen haben.

Bedanken wollen wir uns auch für die großartige Solidarität, die uns seit
der Verhaftungswelle im März 2007 begleitet und gestützt hat.

Dieses Urteil ist ein Etappensieg auf dem Weg zur Erringung der
Meinungsfreiheit in der Republik Österreich und eine klare Absage an den
menschenrechtswidrigen Missbrauch des NSDAP-Verbotsgesetzes. Es dürfte
richtungweisend sein, wenn ein Gericht nach monatelangem, zähen
Verhandlungsringen anerkennt, dass es Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur
für jene geben soll, die Heimat und Volk hassen und beschimpfen („Heimat im
Herzen, Scheiße im Hirn“ – Die Grünen), sondern auch für jene, die ihre
Heimat und ihr Volk lieben und sich dadurch getrieben für die volkstreue
Sache einsetzen.

Rene Hönig

Stefan Magnet

Markus Knoll

Michael Scharfmüller

Dr. Horst Ludwig

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