-Dr. Schaller an Redaktion “Österreich” Zeitung
18. November 2008
Als Reaktion auf die Freisprüche im Verbotsgesetz-Prozess gegen Aktivisten des „Bund Freier Jugend“
hat der Staatsanwalt Dr. Haas der „Österreich“ Zeitung am 07.11.2008 folgendes Interview gegeben:
Gefährlicher Gegner
Der zuständige Staatsanwalt Franz Haas gibt sich nicht geschlagen.
ÖSTERREICH: Freisprüche für die fünf BFJ-Aktivisten – Ihre Reaktion?
FRANS HAAS: Dieses Urteil ist ein Wahnsinn. Ich habe Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt.
ÖSTERREICH: Wie konnte der monatelange Prozess trotz der Mengen an gesammeltem Material so ausgehen?
HAAS: Dieses Ende ist ein Ausfluss der Laiengerichtsbarkeit. Bei solch komplexen Sachverhalten stößt man da an Grenzen.
ÖSTERREICH: Welche Gründe sehen Sie noch?
HAAS: Die Massenauftritte der Anhänger der Angeklagten haben auch ihre Wirkung entfaltet, die Geschworenen eingeschüchtert.
Als Reaktion darauf hat Dr. Herbert Schaller (Wien) an die Redaktion der Österreich Zeitung folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren
Aufgrund der hinsichtlich der Prozessberichterstattung der Medien gebotenen Objektivität
darf ich um die Veröffentlichung der folgenden Stellungnahme der Verteidigung zu dem von
Ihnen am 07.11.2008 veröffentlichten Interview des Herrn Staatsanwaltes Dr. Franz Haas
zum Urteil des Geschworenengerichtes Wels vom 05. November 2008 im Prozess gegen die
Angeklagten Hönig, Magnet, Knoll, Scharfmüller und Dr. Ludwig ersuchen.
Die Kritik des Herrn Staatsanwaltes am Wahrspruch der Geschworenen ist geradezu frivol
unzutreffend: Der Inhalt der Anklageschrift dieses Staatsanwaltes war so verworren, dass das
Oberlandesgericht Linz in seiner Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklage erst
klären musste, was den Angeklagten konkret eigentlich vorgeworfen wird.
Die vom Berufsrichtersenat
aufgrund dieser obergerichtlichen Klärung verfassten zwanzig Fragen an die
Geschworenen sind von diesen klar und eindeutig beantwortet worden. Ein vom Staatsanwalt
sofort gestellter Antrag, „den Geschworenen die Verbesserung des Wahrspruches aufzutragen“,
ist von den Berufsrichtern sogleich als unbegründet abgewiesen worden.
Immer dann, wenn Geschworene in Prozessen nach dem totalitären Verbotsgesetz* nicht so
entscheiden, wie in den Kreisen des DÖW und diesem nahestehenden politischen Gruppierungen
erwartet, wird der Ruf nach Abschaffung des Geschworenengerichts laut. Die Kritik
an der Geschworenengerichtsbarkeit ist aber unbegründet. Sie liegt auf der Linie jener politischen
Kräfte, welche die demokratische Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung und
Gerichtsbarkeit möglichst drosseln wollen.
* Der ehemalige Bundeskanzler Dr. Franz Vranitzky hat im Jahr 1992 in der Beantwortung einer parlamentarischen
Anfrage festgestellt, dass die die Meinungsäußerungsfreiheit einschränkenden Bestimmungen des
Verbotsgesetzes den Grundsätzen der österreichischen Bundesverfassung und den Menschenrechtsinstrumenten
widersprechen.
Schließlich kann von einer „Einschüchterung der Geschworenen durch Massenauftritte der
Anhänger der Angeklagten“ keine Rede sein. Die Zuhörerschaft hat sich in allen Hauptverhandlungen
diszipliniert verhalten. Außer einer Abmahnung wegen einiger Lacher unter den
Zuhörern hatte die Frau Vorsitzende Mag. Birgit Ahammer keinen Anlass wegen Verhaltens
von Zuhörern einzuschreiten.
Ich zeichne mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Herbert Schaller eh.
