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Können Sie sich vorstellen, dass in Zeiten wie diesen anständige junge Menschen auf Grund ihrer gewaltfreien Meinungsäußerung vor Gericht gezerrt werden? Dass diesen bei einem Schuldspruch eine Haftstrafe von 10 Jahren bis lebenslänglich droht und das alles nur, weil sie den Mut hatten in Österreich das zu sagen was Sie denken?

Genau das müssen vier junge Männer und ihr juristischer Berater in diesem Jahr 2008 erleben. Drei von ihnen saßen bereits im vergangenen Jahr sechs Monate inUntersuchungshaft.Nun sollen sie sich „IM NAMEN DES VOLKES“ vor einem Geschworenengericht rechtfertigen. Doch genau im Namen dieses Volkes fühlten sich diese Idealisten berufen. Denn in der Verbreitung ihrer Gedanken ging es immer nur um das eine: die Zukunft und das Wohl unseres Volkes und seiner Heimat!

Während überbezahlte Politiker sich über den Volkswillen hinwegsetzen („EU-Verfassung“), die Brüssler EU-Parlamentarier vom hohen Ross diktieren und die Jugend perspektivlos kapituliert, haben sich junge Idealisten Gedanken über die Zukunft gemacht:

  • Selbstbestimmungsrecht,
  • Recht auf Heimat,
  • Finanzielle Entschuldung des Volkes,
  • Großzügige Förderung der Familien,
  • Verwirklichung der Demokratie,
  • Europa der souveränen, freien Staaten.

Punkte wie diese waren Programm in den öffentlich wirksamen Kampagnen der „Gerinnungsverbrecher“. Von der politischen Polizei (auch so etwas gibt es in Österreich) stets unter Beobachtung, hatten die jungen Männer nichts zu verbergen. Denn im Gegensatz zu unseren sog. Politikern meinten sie es ehrlich und handelten aus Überzeugung.

Unbestechlich und unabhängig von den Großparteien war der Lohn der Tat nicht Geld und Karriere – sondern Verfolgung! Verachtet von den volksfremden Politikern. Verfolgt von deren Justiz, weil sie gewaltfrei in Wort und Schrift für die lebenswichtigen Belangen des eigenen Volkes eintreten. Ihr ganzes Tun und Handeln war auf die Zukunft unseres Volkes gerichtet. Es ging stets um das Lebensrecht des Volkes und um die Stärkung des Nationalstaates.

Patriotenprozess!

In einem politischen Schauprozess soll nun der Öffentlichkeit klar gemacht werden, dass Kritik am politischen System unerwünscht ist und dass die Kritiker, in diesem Fall vier Patrioten, sofort ausgeschaltet werden können. Das Werkzeug dafür bietet das so genannte NS-Verbotsgesetz, was seinem Sinn und Buchstaben nach die NSDAP und die Betätigung für diese unter Strafe stellen sollte. Ein höchst unzeitgemäßes Gesetz – wie Experten weltweit meinen. Doch für die Zukunft der EU hörigen Politik notwendig: Kritische Äußerungen sollen verboten werden können, die Forderung nach nationaler Eigenständigkeit soll mit Adolf Hitler und der NSDAP gleichgestellt und tabuisiert werden! Dieses Gesetz ist weltweit einmalig und eine Verurteilung danach kann einer existenziellen Vernichtung gleichen.

Die Forderung nach einer europäischen Alternative zur EU-Diktatur wird damit zum „nationalen Komplott gegen die EU-Staaten“. Nicht nur Leser der Kronen-Zeitung wissen, dass viele Österreicher gegen die Auflösung der Staaten zugunsten der zentralistischen EU sind. Eine Rückbesinnung auf den Nationalstaat ist der verständliche Wunsch vieler Bürger. Der Nationalstaat schützt,

  1. die Bauern vor tödlichen Lebensmittelimporten.
  2. die Arbeiter vor dem Import von Billigarbeitskräften
  3. die Unternehmer vor Enteignung und feindlicher Übernahme
  4. Regierung, Presse und Kunst vor Zwangsverpflichtung im Dienst von Lüge und Fremdherrschaft

Diese Feststellung „fußt eindeutig auf einer nationalsozialistischen Grundeinstellung“. (Anklageschrift des Landesgerichtes Wels, S. 15). Wenn der Nationalstaat aber eine nationalsozialistische Idee ist, dann kann mit dieser Argumentation jede Alternative zur EU kriminalisiert und im Keime erstickt werden. Und genau darum geht es! Die Globalisierung, die antidemokratische EU und der gesellschaftliche Egoismus dürfen unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Abweichende Meinungen seien als „Nazi-Propaganda“ zu bestrafen!

Weitere Kostproben

  • Das Gesamtwohl des Volkes hätte der Staat vor engstirnigen Egoismus zu stellen - „die zentrale Forderung der NSDAP“
  • „Bedarfsorientierte Volkswirtschaft anstelle gewinnorientierter Wirtschaft“
  • Heimreise statt Einreise – Für eine humane Rückführung krimineller Ausländer“ - „vergleichbar mit der Ausweisung von Ostjuden!“
  • Die Lebensinteressen des Volkes stehen über den Parteien und Ständen. - „Ausschaltung des Parlamentarismus, Totalität.“

Die Angeklagten sind mit dem §3a des Verbotsgesetzes bedroht – die bedrohliche Zukunftsperspektive: Strafrahmen 10 Jahre bis lebenslang(?!) bei einer Verurteilung! (z. Vgl.: Ein Asylwerber vergewaltigte im Oktober 2006 eine Frau in Marchtrenk. Er musste 4 Monate hinter Gitter.)

Kein einziges Mal – wirklich niemals! - haben sich die Angeklagten zum Nationalsozialismus oder zu Adolf Hitler bekannt! Kein einziges Mal wurde die NS-Politik bewertet, geschweige denn gut geheißen! Sie hatten keine Hakenkreuzfahnen und keine Uniformen! Ihr einziges „Verbrechen“: Das Bekenntnis zu Volk und Heimat! Es liegt folglich ein offensichtlicher Missbrauch des NS-Verbotsgesetzes vor. Die jungen Idealisten haben mehrmals betont, für das anständige Österreich zu stehen. Das anständige Österreich steht somit unter Anklage! Angeklagt für die Verteidigung seines Lebensrechtes!

Diese Seite wird über die aktuellen Ereignisse des Gesinnungsprozesses 2008 berichten!

4 Patrioten und ihr Menschenrechtsverteidiger stehen vor Gericht für ihr Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrecht, Heimat und Rechtsstaat.